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Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung – Was gibt es für Mieter zu beachten und wie kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht helfen?

Ihnen wurde der Mietvertrag gekündigt, weil Ihr Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Was ist nun zu tun? Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sollte jetzt jeder weitere Schritt genau überlegt sein. In diesem Fall stehen wir Ihnen gerne als versierte Rechtsanwälte für Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie als Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung

Wir prüfen für Sie sofort die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Erhalten Sie hier schnell ein Angebot zur Prüfung Ihres Falls.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Wichtige Informationen für Mieter zur Eigenbedarfsankündigung

Ihr Vermieter kann Ihnen als Mieter nicht ohne einen rechtlich vorgesehenen Grund die Wohnung kündigen. Die Gesetze zum Mieterschutz sehen eine recht umfangreiche Absicherung und Schutz des Mieters gegen willkürliche Kündigungen von Wohnraum vor.

Diese greifen, solange Sie ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommen. Will der Vermieter allerdings Eigenbedarf geltend machen, kann er seinem Mieter auch dann kündigen, wenn dieser seine Pflichten aus dem Mietvertrag einwandfrei erfüllt hat.

Was bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten ist