Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Eigenbedarfskündigung

Hilfe vom Anwalt, wenn Ihr Wohnraum-Mietvertrag gekündigt wurde

Mietern ist oft nicht bewusst, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf strengen Regeln unterliegt. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt, der prüft, ob Ihr Vermieter die Kündigung korrekt verfasst hat und tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Wir stehen Ihnen gerne als versierte Rechtsanwälte für Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen Ihre Rechte aus dem Mieterschutz durchzusetzen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie, wenn Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt wurde

Wir prüfen für Sie sofort die Wirksamkeit Ihrer Kündigung des Wohnraums wegen Eigenbedarf. Erhalten Sie schnell ein Angebot zur Prüfung Ihres Falls.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Wichtige Informationen für Mieter zur Eigenbedarfsankündigung

Fehler im Kündigungsschreiben

Manchmal ist die Kündigung nichtig

Wir prüfen gewissenhaft, ob es im Kündigungsschreiben formale Fehler gibt oder ob der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist.

Vorgeschobener Eigenbedarf

Härtefälle zu Ihren Gunsten

Gründe nicht räumen zu müssen

Sogar wenn es zu einer Räumungsklage kommt, haben Sie noch Möglichkeiten auf eine besondere Härte zu verweisen.

Mögliche Härtefälle

Verhandlung mit dem Vermieter

Außergerichtliche Einigung ist möglich

Wir nutzen bei harten Verhandlungen den Wunsch des Vermieters die Wohnung zu nutzen aus. Wenn es sein muss klagen wir.

Ablauf des Verfahrens

Was beim Eigenbedarf zu beachten ist

Der Vermieter darf Wohnraum nur unter bestimmten Voraussetzung wegen Eigenbedarf kündigen. Laut § 573 BGB ist das der Fall, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Üblicherweise erkennen die Gerichte an, wenn die Wohnung für diesen Personenkreis benötigt wird:

  • Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst.
  • Der Wohnraum wird von Angehörigen bis um 3. Verwandtschaftsgrad beansprucht.
  • Verschwägerte bis zum 2. Grad haben ebenfallsAnspruch.
  • Es soll eine Person einziehen, die für die Pflege naher Angehöriger sorgen muss.

Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie oder nach dem neuen Abschluss eines Mietvertrages gilt üblicherweise eine Sperrfrist von 3 Jahren. Der Vermieter kann erst nach Ablauf dieser Frist wegen den Mietvertrag für einen Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen.

Ihre Optionen als Mieter

Zunächst ist zu klären, ob eventuelle Sperrfristen einzuhalten sind und ob die Wohnung für einen berechtigten Personenkreis beansprucht wird. Sofern der Vermieter tatsächlich Anspruch auf den Wohnraum hat, müssen Sie sich nicht unbedingt auf Wohnungssuche begeben. Fall der Vermieter eine für Sie geeignete Wohnung besitzt, die er vermieten kann, muss er Ihnen diese Anbieten. Auch bei berechtigten Eigenbedarf, können Sie sich wehren, wenn beispielsweise eine Härte vorliegt.

Wenden Sie sich, sofort nach Erhalt der Kündigung an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht, der hilft Ihre Recht zu wahren:
  • Wir prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung den formalen Ansprüchen genügt.
  • Die Wohnraum für einen berechtigten Personenkreis beansprucht wird.
  • Der Vermieter Ihnen möglichen Ersatzwohnraum angeboten hat.
  • Ein Härtefall vorliegt, der Sie berechtigt in der Wohnung zu bleiben.

Was bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten ist