Mietern ist oft nicht bewusst, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf strengen Regeln unterliegt. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt, der prüft, ob Ihr Vermieter die Kündigung korrekt verfasst hat und tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Wir stehen Ihnen gerne als versierte Rechtsanwälte für Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen Ihre Rechte aus dem Mieterschutz durchzusetzen.
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie, wenn Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt wurde
Wir prüfen für Sie sofort die Wirksamkeit Ihrer Kündigung des Wohnraums wegen Eigenbedarf. Erhalten Sie schnell ein Angebot zur Prüfung Ihres Falls.
Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Fehler im Kündigungsschreiben
Manchmal ist die Kündigung nichtig
Wir prüfen gewissenhaft, ob es im Kündigungsschreiben formale Fehler gibt oder ob der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist.
Härtefälle zu Ihren Gunsten
Gründe nicht räumen zu müssen
Sogar wenn es zu einer Räumungsklage kommt, haben Sie noch Möglichkeiten auf eine besondere Härte zu verweisen.
Verhandlung mit dem Vermieter
Außergerichtliche Einigung ist möglich
Wir nutzen bei harten Verhandlungen den Wunsch des Vermieters die Wohnung zu nutzen aus. Wenn es sein muss klagen wir.
Der Vermieter darf Wohnraum nur unter bestimmten Voraussetzung wegen Eigenbedarf kündigen. Laut § 573 BGB ist das der Fall, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Üblicherweise erkennen die Gerichte an, wenn die Wohnung für diesen Personenkreis benötigt wird:
Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie oder nach dem neuen Abschluss eines Mietvertrages gilt üblicherweise eine Sperrfrist von 3 Jahren. Der Vermieter kann erst nach Ablauf dieser Frist wegen den Mietvertrag für einen Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen.
Zunächst ist zu klären, ob eventuelle Sperrfristen einzuhalten sind und ob die Wohnung für einen berechtigten Personenkreis beansprucht wird. Sofern der Vermieter tatsächlich Anspruch auf den Wohnraum hat, müssen Sie sich nicht unbedingt auf Wohnungssuche begeben. Fall der Vermieter eine für Sie geeignete Wohnung besitzt, die er vermieten kann, muss er Ihnen diese Anbieten. Auch bei berechtigten Eigenbedarf, können Sie sich wehren, wenn beispielsweise eine Härte vorliegt.
Wenden Sie sich, sofort nach Erhalt der Kündigung an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht, der hilft Ihre Recht zu wahren:Mieter sollen auch bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung nicht zum Auszug gezwungen werden, wenn dass eine außergewöhnliche Härte für Sie bedeutet. Anerkannt Härtefälle, sind:
In der Regel können Sie einige Monate bis Jahre trotz der Kündigung in der Wohnung bleiben.
§ 577a Abs. 2 (BGB) regelt, dass bei einer Wohnraumumwandlung eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren eintreten kann, welche die Bundesländer auf zehn Jahre verlängern können. Sie kann auch generell nach einem Verkauf eintreten oder im Mietvertrag festgehalten werden.