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Modernisierung

Modernisierungsankündigung – was ist zu beachten?

Wir beraten Sie als Mieter hinsichtlich geplanter oder bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen.

Grundsätzlich gilt:
Notwendige Reparaturen sind keine Modernisierungsmaßnahmen und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Miete führen. Laut Gesetz ist eine Modernisierung gegeben, wenn der Gebrauchswert der Wohnung durch die Maßnahme/n nachhaltig gesteigert wird und die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden.

Beispiele hierfür sind:

  1. Installation neuer Sanitäranlagen
  2. Verbesserung der Wärmedämmung durch neue Fenster und Türen
  3. Erneuerung der Heizungs- und Wasserinstallationen

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Mietrecht

Der Vermieter will gegen Ihren Willen Modernisierungsmaßnahmen durchführen? Wir prüfen Ihren Fall sofort und setzten Ihre Interessen durch!

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Wichtige Hinweise bzgl. Modernisierungsankündigungen

  • Eine Modernisierungsankündigung ist nach § 555c I 1 BGB form- und fristgebunden, d. h. dass die Ankündigung schriftlich, spätestens drei Monate vor Modernisierungsbeginn zu erfolgen hat.
  • Die Modernisierungsankündigung muss nach § 555b I Satz 2 BGB Details der Maßnahmen enthalten (Art und Umfang, Beginn, Dauer, Betrag der Mieterhöhung)
  • Die Modernisierungsankündigung soll einen Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands (§ 555d III BGB) beinhalten.
  • Bei einer energetischen Sanierung muss dargelegt werden, in welchem Maße die Sanierung zu einer Energieersparnis führt.
  • Ist die Modernisierungsankündigung fehlerhaft, muss der Mieter die Renovierung seiner Wohnung u. U. nicht dulden und die Mieterhöhung verschiebt sich um zusätzlich sechs Monate nach hinten (§ 559 II 2 BGB).

Wenden Sie sich im Falle einer Modernisierungsankündigung an uns

Sollten Sie Unterstützung bei einer Modernisierungsankündigung und der Durchsetzung von Mieterhöhungen haben oder eine außerordentliche Kündigung vornehmen wollen, weil die Modernisierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Miete oder die Nutzung des Mietobjekts haben, melden Sie sich zeitnah bei uns, um eventuelle Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.