Räumungsklage durchsetzen
Wir helfen Ihnen die Räumung zu erreichen
Sie haben endlich Ihren Eigenbedarf vor Gericht durchgesetzt, aber der Mieter zieht nicht aus. Noch dramatischer, Ihr Mieter zahlt keine Miete und Sie wollen endlich seriöse Mieter einziehen lassen, aber die Wohnung ist durch den jetzigen Mieter belegt. Wir reichen für Sie eine Räumungsklage ein, um für eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher zu sorgen. Das ist die einzige Option über Ihre Eigentum zu verfügen.
Ihre Experten für Mietrecht:
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
- Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
- Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
- Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch
Einige der Fragen, die wir vorab klären müssen
- Liegt nach wie vor ein Zahlungsverzug vor?
- Ist eine Abmahnung erforderlich, bevor Sie die fristlose Kündigung aussprechen können?
- Gibt es Widerspruchsfristen?
- Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf bereits durchgesetzt?
Ablauf einer Räumungsklage
- Kündigung des Mietverhältnisses mit Begründung.
- Ihr Mieter zieht nicht aus oder widerspricht der Kündigung.
- Wir setzen eine Nachfrist.
- Nach Ablauf der Frist reichen wir eine Räumungsklage bei Gericht ein, wenn der Mieter nicht auszieht.
- Sie zahlen den Gerichtskostenvorschuss nach Einreichen der Klageschrift.
- Das Gericht schickt Ihrem Mieter eine Räumungsklage.
- Reagiert der Mieter auf die Klage und wehrt sich, kommt es zur Verhandlung vor Gericht.
- Das Gericht fällt ein Urteil.
- Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, beauftragen wir einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung.
- Der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest.
- Bleibt der Mieter trotz Aufforderung in der Wohnung, kann der Gerichtsvollzieher die Wohnung zwangsräumen.