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Mietkaution

Als erfahrene Anwälte im Mietrecht helfen wir bei Problemen mit der Kaution

Mieter und Vermieter wissen oft nicht, welche Rechte und Pflichten sie im Hinblick auf die Kaution haben. Sie fragen sich, wie lange nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution beim Vermieter bleiben darf. Auch über die Höhe und wann die Kaution zu zahlen ist, besteht Unsicherheit.

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Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Mietrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen bezüglich der Kaution haben. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die Kaution dient als Sicherheit dafür, dass der Mieter die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt. Sie ist kein Mietersatz und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet werden. Der Gesetzgeber hat in § 551 BGB Regelungen über die Kaution getroffen. So ist die Höhe auf maximal 3 Grundmieten beschränkt und eine Zahlung in 3 Raten erlaubt. Die erste Rate ist bereits vor Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, die beiden anderen zusammen mit der ersten und zweiten Mietzahlung. Die Regelungen über die Zahlung der Kaution und den Umgang des Vermieters mit dieser sind also eindeutig.

Entsprechend eindeutige gesetzliche Bestimmungen über die Rückgabe der Kaution gibt es nicht. Da die Kaution dazu dient, eventuelle Ansprüche des Vermieters wegen nicht vertragsgemäßem Gebrauch der Wohnung abzudecken, ist die Rückzahlung grundsätzlich erst nach Rückgabe der Wohnung fällig. Erst dann kann der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache prüfen. Eine Vorschrift, bis wann die Prüfung erledigt sein muss, gibt es nicht. Außerdem kann der Vermieter zumindest Teile der Kaution für noch zu zahlende Nebenkosten einbehalten.

Häufige Fragen, die in der Praxis auftreten