Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Mietvertragskündigung als Mieter

Mietvertrag kündigen: Was Sie als Mieter beachten sollten

Sie ziehen um oder haben vor, Ihren Wohnungs- bzw. Gewerbemietvertrag zu kündigen, wissen aber nicht genau, was Sie hierbei beachten müssen? Kein Problem, lassen Sie sich beraten! Wir kennen uns auf diesem Gebiet des Mietrechts bestens aus und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, um eine Kündigung schnellstmöglich durchzusetzen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt, die Sie bei der Kündigung Ihres Mietverhältnisses beachten sollten.

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist, auch “außerordentliche bzw. fristlose Kündigung” genannt, vorzeitig beenden. Notwendig ist hierzu allerdings das Vorliegen eines triftigen Grundes. Wer durch eine fristlose Kündigung den Mietvertrag aufheben will, für den muss das bestehende Mietverhältnis unzumutbar sein.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Mietrecht

Sie sehen also, dass man bei der Kündigung eines Mietvertrages nicht nur Fehler, sondern sich bei richtigem Vorgehen auch einige Vorteile zu Nutze machen kann. Welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall das richtige ist, prüfen wir gerne gemeinsam in einem Erstgespräch.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung

Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Mieters können bspw. schwerwiegende Mängel am Mietobjekt sein, die zu einer Gefährdung der Gesundheit der Mieter führen, z. B.:

  • Schwerwiegender Schimmelbefall
  • Regelmäßiger oder langfristiger Ausfall der Heizung im Winter
  • Gravierende Ruhestörungen

Hier sollte darauf geachtet werden, ein entsprechendes Gutachten einzuholen und dem Vermieter eine Frist zu setzen, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen.

Liegt jedoch bspw. seit Jahren ein Schimmelbefall vor, der bisher geduldet wurde, ist dies i. d. R. kein gültiger Grund für eine fristlose Kündigung. Wie bei allen fristlosen Kündigungen, muss diese bzw. die Abmahnung sofort nach Feststellung der „unzumutbaren Mängel“ erfolgen, da ansonsten ein Zweifel an der „Dringlichkeit“ besteht.

Andere Gründe für eine fristlose Kündigung können bspw. persönliche Beleidigungen oder bewusster Betrug seitens des Vermieters sein.

Was bei einer Mietvertragskündigung zu beachten ist