Formale Fehler im Kündigungsschreiben
Manchmal reichen kleine Fehler aus
Eine Eigenbedarfskündigung muss strengen Anforderungen genügen. Ein Anwalt prüft daher zunächst ob formale Fehler die Kündigung unwirksam machen. Mit unserer Unterstützung, den erfahrenen Anwälten für Mietrecht, können Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung gelassen hinnehmen. Wir prüfen sie gründlich prüfen und legen rechtlich fundiert Widerspruch ein.
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Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Überblick über typische formale Fehler
Beispiele für Fehler im Kündigungsschreiben, die zur Unwirksamkeit führen können:
- Unzureichende Begründung: Die Kündigung muss detailliert erläutern, für wen die Wohnung benötigt wird und warum. Fehlende oder vage Angaben können die Kündigung unwirksam machen.
- Falscher Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Kündigungsfristen liegen je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten. Ein Verstoß gegen diese Fristen kann zur Unwirksamkeit führen.
- Bezugnahme auf falsche Personen: Eigenbedarf darf nur für den Vermieter selbst oder enge Angehörige beispielsweise. Kinder, Eltern oder Geschwister in Einzelfällen geltend gemacht werden. Kündigungen für entfernte Bekannte oder wirtschaftliche Zwecke sind unzulässig.
- Falscher Absender: Der Vermieter ist als einziger zur Kündigung berechtigt. Andere Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen und das Recht zur Kündigung kann nicht abgetreten werden. Wenn mehrere Personen als Vertragspartner auftreten, muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden.
- Schriftform wird nicht eingehalten: Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag kann ausschließlich schriftlich gekündigt werden.